Amtlich anerkannter Projektleiterkurs: Grundkurs zum Erwerb der Sachkunde nach § 28 Abs. 3 GenTSV
Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit sind nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) und der GenTSV verpflichtet, die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde nachzuweisen.
Die Projektleiterkurse von KölnPUB sind von der zuständigen Behörde in NRW, der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 53 – Genehmigung Gentechnik – anerkannt. Die Anerkennung des Kurses ist bundesweit gültig, die Teilnahmebescheinigung am jeweiligen Kurs wird bundesweit anerkannt.
Die Kurse entsprechen den LAG (Länderausschuss Gentechnik)-Regeln und behandeln die Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen, zum Arbeitsschutz, zu Gefährdungspotenzialen von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen sowie die Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen.
Die Vortragenden sind ausgewiesene Expertinnen und Experten. Über den Besuch der Veranstaltung wird Ihnen bei durchgehender Teilnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ausgestellt. Der Kurs wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Was vermittelt der Projektleiterkurs?
Im Kurs erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und praktischen Anforderungen beim sicheren Umgang mit Gentechnik.
Dabei geht es unter anderem um:
- Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe; Arbeitsschutzregelungen
- Rechtsvorschriften des Gentechnikgesetzes und Einführung in die zugehörigen Rechtsverordnungen – Seuchenrechtliche Vorschriften
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und Produktionsbereiche
- Techniken zur Erfassung, Identifizierung und Überwachung von Organismen
- Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Bau und Ausrüstung gem. Anhang III-V GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung, Fallbeispiele
- Freisetzungen – Verfahrensfragen
Die Inhalte beziehen sich auf gentechnische Anlagen wie Laboratorien, Produktionsbereiche, Tierräume und Gewächshäuser.
Unsere Referentinnen und Referenten sind ausgewiesene Fachleute aus den jeweiligen Bereichen und vermitteln die Inhalte praxisnah und anhand konkreter Beispiele.
Für wen ist der Projektleiterkurs geeignet?
Der Projektleiterkurs richtet sich an
- Personen, die nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) gentechnische Anlagen errichten und/oder betreiben wollen und als Projektleiter oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit bestellt werden sollen.
- Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, die die erforderliche Sachkunde (§ 28 GenTSV) besitzen. Für die Erlangung dieser Sachkunde sind erforderlich
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieure),
- eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Fach Gentechnik, insbesondere Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Molekularbiologie und
- der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurs gemäß § 28 GenTSV.
- Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit, z. B. als Führungskräfte, als Bauingenieure oder Sicherheitskräfte die Regelungen des Gentechnikgesetzes einschl. seiner Verordnungen zu berücksichtigen haben.
Technische Voraussetzungen
Zoom-Meeting
- Gerät mit Internetzugang: PC,Notebook oder Tablet (Smartphones eignen sich wegen der geringen Bildschirmgröße nur bedingt, da sich eine PowerPoint-Präsentation darauf nur schwer verfolgen lässt.)
- WEB-Cam am Gerät
- Mikrofon am Gerät
- Lautsprecher oder Kopfhörer am Gerät
- Registrierung bei Zoom, falls Sie noch nicht registriert sind.
Sowohl WEB-Cam, Mikrofon als auch Lautsprecher bzw. Kopfhörer müssen eingeschaltet und für die Nutzung durch Desktopanwendungen (Apps) freigegeben sein. Dazu müssen ggfls. die Datenschutzeinstellungen angepasst werden.
Multiple choice-Befragung
Am Ende der 2-tägigen Veranstaltung schreiben die Genehmigungsbehörden eine Multiple Choice-Befragung vor.
Es heißt deshalb „Befragung“ (und nicht „Test“), weil Sie die Fragen am Ende des Kurses schriftlich per Mail erhalten. Für die Beantwortung haben Sie eine Woche Zeit, spätestens dann muss sie – ebenfalls per Mail– bei KölnPUB eingegangen sein.
Ihre für den Sachkundenachweis erforderliche Teilnahmebescheinigung erhalten Sie, nachdem alle multiple choice-Befragungen kontrolliert worden sind und Sie alle Bedingungen der Behörde erfüllt haben.
Ihre Teilnahmebescheinigung
Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Kurs.
Diese Bescheinigung kann bei der zuständigen Genehmigungsbehörde als Nachweis der erforderlichen Sachkunde vorgelegt werden.
Die Teilnahmebescheinigung wird bundesweit anerkannt.
Der Kurs findet in deutscher Sprache statt.
Anmeldung und Durchführung
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.
Damit der Kurs stattfinden kann, müssen mindestens 15 Anmeldungen vorliegen.
Wird diese Mindestteilnehmerzahl bis 15 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht, muss der Kurs abgesagt werden. In diesem Fall informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail.
Interesse am Projektleiterkurs?
KölnPUB – Veranstalter mit langjähriger Erfahrung
Der Projektleiterkurs wird vom gemeinnützigen Verein KölnPUB e. V. veranstaltet und bereits seit 2003 durchgeführt.
Die Einnahmen aus dem Projektleiterkurs unterstützen den gemeinnützigen Vereinszweck von KölnPUB.
Ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit ist das KölnPUB-Schülerlabor. Dort können Schulklassen selbstständig Experimente aus den Bereichen Genetik und Molekularbiologie durchführen und moderne Naturwissenschaften praktisch erleben.
Rund 140 Schulklassen besuchen jedes Jahr das KölnPUB-Schülerlabor.
Mit Ihrer Teilnahme am Projektleiterkurs unterstützen Sie damit gleichzeitig die naturwissenschaftliche Bildungsarbeit von KölnPUB.
Wissenschaft vermitteln. Nachwuchs begeistern. Zukunft gestalten.
Dr. Ludolf von Rüden
projektleiter@koelnpub.de