Wir bieten den Projektleiterkurs seit 2003 an.

Kursinhalt

  • Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe Arbeitsschutzregelungen
  • Rechtsvorschriften des Gentechnikgesetzes und Einführung in die zugehörigen Rechtsverordnungen – Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und
  • Produktionsbereiche – Seuchenrechtliche Vorschriften
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien und Produktionsbereiche
  • Techniken zur Erfassung, Identifizierung und Überwachung von Organismen
  • Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
  • Bau und Ausrüstung gem. Anhang III-V GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen, Wartung
  • Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
  • Risikobewertung und Sicherheitseinstufung, Fallbeispiele
  • Freisetzungen 
Verfahrensfragen 



Teilnehmerkreise

Der Projektleiterkurs richtet sich an

  1. Personen, die nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) gentechnische Anlagen errichten und/oder betreiben wollen und als Projektleiter oder Beauftragte für die Biologische Sicherheit bestellt werden sollen.
  2. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, die die erforderliche Sachkunde (§ 28 GenTSV) besitzen. Für die Erlangung dieser Sachkunde sind erforderlich
    1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieure),
    2. eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Fach Gentechnik, insbesondere Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Molekularbiologie und
    3. der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurs gemäß § 28 GenTSV.
  3. Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit, z. B. als Führungskräfte, als Bauingenieure oder Sicherheitskräfte die Regelungen des Gentechnikgesetzes einschl. seiner Verordnungen zu berücksichtigen haben.
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