Einladung
zu den Projektleiterseminaren nach § 28 (2) Satz 1 Nr. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) – Grundkurs sowie § 28 (3) GenTSV – Aktualisierungskurs
Amtlich anerkannter Projektleiterkurs (Grundkurs) zum Erwerb der Sachkunde nach § 28 (2) Satz 1 Nr. 3 GenTSV bzw. Aktualisierungskurs nach § 28 (3) GenTSV
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Über Ihre Teilnahme am Projektleiterkurs erhalten Sie für Ihre Teilnahme am Grundkurs gem. § 28 Abs. 2, Satz 1 Nr. 3 GenTSV oder für Ihre Teilnahme am Aktualisierungskurs gem. § 28 (3) GenTSV eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde.
Kurzinformation zum Seminar
Projektleiter und Beauftragte für die biologische Sicherheit sind nach dem Gentechnikgesetzes (GenTG) verpflichtet, die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde zu besitzen. Diese ist nach § 28 (2) Satz 1 Nr. 3 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) unter anderem durch den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung zu erwerben. Ab 2021 ist es erforderlich 5 Jahre nach Erwerb der Sachkunde einen Auffrischungskurs gem. 28 (3) GenTSV nachzuweisen.
Die angebotenen Projektleiterkurse sind von der zuständigen Behörde in NRW, der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 53 – Genehmigung Gentechnik- anerkannt. Die Anerkennung des Kurses ist bundesweit gültig.
Grundkurs und Aktualisierungskurs:
Die Kurse behandeln die Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen (Labore, Produktion, Tierräume, Gewächshäuser) und Freisetzungen und zum Arbeitsschutz, Gefährdungspotenziale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen sowie die Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen.
Die Vortragenden sind ausgewiesene Expertinnen und Experten. Über den Besuch der Veranstaltung wird Ihnen bei regelmäßiger Teilnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ausgestellt. Der Kurs wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigung am jeweiligen Kurs wird bundesweit anerkannt.
Möchten Sie am Projektleiterkurs teilnehmen, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Anmeldung. Zustande kommt ein Kurs, wenn mindestens 15 Anmeldungen eingegangen sind. Sollte die Mindestanzahlt der Anmeldungen bis 15 Tage vor dem Kursbeginn nicht erreicht werden, muss der Kurs abgesagt werden. Darüber werden Sie per Email informiert.